Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Bereitstellung von Software-as-a-Service (SaaS) durch die cdot GmbH

cdot GmbH
FN 674291 f
Stubenring 24/13
1010 Wien

Stand: August 2026

1. Anwendungsbereich

1.1

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung der von der cdot GmbH betriebenen Softwareanwendungen zur Nutzung über das Internet sowie für damit verbundene Dienstleistungen gegenüber Unternehmen (Software-as-a-Service, nachfolgend „SaaS-Leistungen“). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die cdot GmbH ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat.

1.2

Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der cdot GmbH kommt mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande, wobei der Auftraggeber durch die Annahme des Angebots auch die AGB akzeptiert. Die AGB sind integraler Bestandteil des Vertrags und werden dem Auftraggeber im Zuge des Angebots zugänglich gemacht.

2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang und Verfügbarkeit

2.1

Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der von der cdot GmbH angebotenen Softwareanwendungen sowie die Erbringung der damit in Zusammenhang stehenden Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der diesem beigefügten Leistungsbeschreibung.

2.2

Eine ununterbrochene oder vollständig fehlerfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.

2.3

Als Nichtverfügbarkeit gelten insbesondere Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs von cdot GmbH, Störungen bei Telekommunikations- oder Internetverbindungen, Ausfälle von Drittanbietern, höhere Gewalt sowie Störungen, die durch Systeme oder Handlungen des Auftraggebers verursacht wurden. Über geplante Wartungsarbeiten wird der Auftraggeber vorab informiert.

2.4

cdot GmbH kann vorübergehende Einschränkungen vornehmen, wenn dies zur Abwehr von Sicherheitsrisiken, Vermeidung von Schäden oder Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs erforderlich ist.

3. Kostenlose Leistungen und Testzugänge

3.1

Die cdot GmbH kann bestimmte SaaS-Leistungen ganz oder teilweise unentgeltlich zur Verfügung stellen, insbesondere als zeitlich oder funktional begrenzten Testzugang oder als dauerhaften Freizugang mit eingeschränktem Funktionsumfang.

3.2

Ein Anspruch auf Bereitstellung, auf einen bestimmten Funktionsumfang oder auf Fortbestand einer kostenlosen Leistung besteht nicht. Die cdot GmbH ist berechtigt, kostenlose Leistungen jederzeit zu ändern, einzuschränken oder einzustellen sowie den Zugang jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu sperren oder zu beenden. Eine Gewährleistung ist für kostenlose Leistungen ausgeschlossen.

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1

Der Auftraggeber hat die Softwareanwendung ausschließlich vertragsgemäß und im Einklang mit geltendem Recht zu nutzen.

4.2

Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, seine Stammdaten aktuell zu halten, Benutzer und Berechtigungen zu kontrollieren, Zugangsdaten zu schützen, Sicherheitsvorfälle unverzüglich zu melden, automatisierte Ergebnisse zu überprüfen, erforderliche Rechtsgrundlagen und Einwilligungen sicherzustellen, gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten einzuhalten und keine unverhältnismäßige Systembelastung zu verursachen.

4.3

Der Auftraggeber haftet für das Verhalten von Personen, denen er die Verwendung der Softwareanwendung ermöglicht, wie für eigenes Verhalten, soweit gesetzlich zulässig.

4.4

Soweit die cdot GmbH zur Durchführung des Auftrags auf die Mitwirkung des Auftraggebers angewiesen ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen und ihm zumutbaren Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Dazu zählt insbesondere die Überlassung aller notwendigen Gegenstände, Daten und Informationen in geeigneter Beschaffenheit und innerhalb angemessener Frist. Nachteile, die durch die Verletzung der Mitwirkungspflicht entstehen, gehen insoweit zu Lasten des Auftraggebers, als diese auf die unterlassene oder nicht ordnungsgemäße Mitwirkung zurückzuführen sind.

5. Entgelt und Zahlungsbedingungen

5.1

Das Entgelt richtet sich nach der Bestellung und wird in der Regel als wiederkehrendes, im Voraus zu zahlendes Nutzungsentgelt (Abonnement) je Abrechnungszeitraum – etwa je Monat oder Jahr – bzw. nach der Anzahl der Nutzer berechnet. Die Umsatzsteuer wird dem Entgelt hinzugerechnet.

5.2

Das Entgelt ist nach dem von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) oder einem an dessen Stelle tretenden Index wertgesichert und kann entsprechend der Veränderung des Index angepasst werden. Als Basis für die Wertsicherung gilt der Monat des Vertragsabschlusses; eine Anpassung darf erstmalig nach Ablauf der ersten 12 Vertragsmonate erfolgen. Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Bei monatlichen Verträgen gilt die Preisänderung frühestens ab dem nächsten Abrechnungszeitraum nach Ablauf der Mitteilungsfrist. Bei Jahresverträgen gilt sie frühestens ab Beginn der nächsten zwölfmonatigen Vertragsperiode.

5.3

Im Fall eines vom Auftraggeber zu vertretenden Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. cdot GmbH kann notwendige und angemessene Mahn- und Betreibungskosten verlangen. cdot GmbH darf nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfrist den Zugang zu den SaaS-Leistungen vorübergehend einschränken oder sperren. Soweit kein Sicherheits- oder Missbrauchsfall vorliegt, wird dem Auftraggeber eine angemessene Möglichkeit zum Datenexport eingeräumt. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.

5.4

Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht gegenüber der cdot GmbH besteht nur, wenn die Forderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

6. Nutzungsrechte an der Software

6.1

Die cdot GmbH räumt dem Auftraggeber für die Dauer des Vertrags ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang (insbesondere im Rahmen der gebuchten Nutzerzahl) für eigene geschäftliche Zwecke bestimmungsgemäß zu nutzen. Sämtliche Rechte an der Software, ihren Weiterentwicklungen sowie allen damit verbundenen Immaterialgüterrechten verbleiben bei der cdot GmbH.

6.2

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Software über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen, Dritten zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt, die Software oder Services zur Entwicklung oder zum Angebot von konkurrierenden Produkten oder Dienstleistungen zu nutzen.

6.3

Sämtliche Daten, die der Auftraggeber in die Software einbringt oder mit ihr erzeugt („Kundendaten“), verbleiben im Eigentum des Auftraggebers bzw. des jeweils Berechtigten. Der Auftraggeber räumt der cdot GmbH das Recht ein, die Kundendaten zu speichern, zu verarbeiten und zu vervielfältigen, soweit dies für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich ist. Soweit es sich bei den Kundendaten um personenbezogene Daten handelt, gilt ergänzend Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6.4

Sofern Open-Source-Software oder Softwarekomponenten Dritter in die SaaS-Leistungen integriert werden, richten sich die Nutzungsrechte an diesen Komponenten vorrangig nach den jeweiligen Lizenzbedingungen der Dritthersteller bzw. der Open-Source-Lizenzen.

6.5

Die cdot GmbH ist berechtigt, die bei der Erbringung der Leistungen gewonnenen allgemeinen Erkenntnisse, Methoden und das Know-how sowie anonymisierte bzw. aggregierte Nutzungsdaten für eigene Zwecke, insbesondere zur internen Verbesserung und Weiterentwicklung ihrer Produkte und Leistungen sowie zur Qualitätssicherung, weiter zu verwenden, sofern dabei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offenbart werden.

7. Datenschutz und Datensicherheit

7.1

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche anwendbaren Datenschutzgesetze und -bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das nationale Datenschutzrecht, zu beachten.

7.2

Weitergehende Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung der cdot GmbH, welche auf der Website unter cdot.ai/de/data-protection abrufbar ist.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1

Die cdot GmbH gewährleistet, dass die SaaS-Leistungen im Zeitpunkt der Bereitstellung im Wesentlichen der jeweiligen Leistungsbeschreibung entsprechen. Bei Mängeln ist die cdot GmbH zunächst zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Schlägt die Verbesserung fehl oder ist sie der cdot GmbH nicht zumutbar, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu. Für unentgeltlich bereitgestellte Leistungen (Punkt 3) ist die Gewährleistung ausgeschlossen; die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt.

8.2

Die Gesamthaftung der cdot GmbH aus dem Vertrag ist auf das vom Auftraggeber in den letzten 12 Monaten vor der Geltendmachung gezahlten Entgelt beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im B2B-Bereich ausgeschlossen (ABGB § 1295 ff). Volle Haftung besteht bei Personenschäden, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.3

Die cdot GmbH haftet nicht für: (a) indirekte, zufällige oder Folgeschäden, (b) entgangenen Gewinn oder Datenverlust, (c) Schäden aus missbräuchlicher Nutzung oder Nichtbefolgung durch den Auftraggeber.

8.4

Die cdot GmbH haftet nicht für Beeinträchtigungen der Leistungen, die auf Umständen außerhalb ihres Einflussbereichs beruhen, insbesondere auf höherer Gewalt, Ausfällen von Drittanbietern oder der vom Auftraggeber bereitgestellten Infrastruktur.

8.5

Die von der cdot GmbH bereitgestellten Dienste können KI-gestützte Funktionen enthalten. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der von KI-Anwendungen bereitgestellten Informationen und Ergebnisse wird keine Gewähr übernommen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, diese Informationen und Ergebnisse vor ihrer Verwendung auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung für den jeweiligen Zweck zu prüfen. Die cdot GmbH haftet nicht für Entscheidungen oder Maßnahmen, die der Auftraggeber auf Grundlage solcher Informationen oder Ergebnisse trifft.

9. Veröffentlichungen, Werbung

9.1

Für Zwecke der Werbung darf der Auftraggeber den Namen und die Marke der cdot GmbH und / oder ihres den Vertrag durchführenden Standorts nur nach Maßgabe der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung der cdot GmbH verwenden.

9.2

Die cdot GmbH ist berechtigt, den Auftraggeber sowie Informationen über die bestehende Geschäftsbeziehung und die erbrachten Leistungen, nach Maßgabe der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung, als Referenz und zu Marketingzwecken zu verwenden, insbesondere auf der Website, in Marketingunterlagen und Präsentationen, sofern dabei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.

10. Vertragslaufzeit und Kündigung

10.1

Bei monatlicher Abrechnung wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen monatlichen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

10.2

Bei jährlicher Abrechnung wird der Vertrag zunächst für zwölf Monate geschlossen. Er verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen Abrechnungsjahres gekündigt wird.

10.3

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

10.4

Ein wichtiger Grund für cdot GmbH liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Nachfrist erhebliche Zahlungen nicht leistet, die Plattform rechtswidrig oder missbräuchlich nutzt, Sicherheitsmechanismen umgeht, unberechtigten Dritten Zugang gewährt, Rechte Dritter erheblich verletzt, Systeme gefährdet oder wesentliche Vertragspflichten wiederholt verletzt.

10.5

Jede Kündigung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail oder Brief).

11. Folgen der Vertragsbeendigung

11.1

Mit Beendigung des Vertrags endet das Recht des Auftraggebers zur Nutzung der Softwareanwendung. Der Zugang des Auftraggebers zur Plattform wird mit Wirksamwerden der Vertragsbeendigung deaktiviert.

11.2

Nach Vertragsende – unabhängig vom Grund der Beendigung, einschließlich einer außerordentlichen Kündigung durch die cdot GmbH – stellt die cdot GmbH dem Auftraggeber für einen Zeitraum von 30 Tagen einen Zugriff auf die gespeicherten Daten zum Zweck des Datenexports zur Verfügung, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Während dieses Zeitraums kann der Zugang auf die für den Datenexport erforderlichen Funktionen beschränkt werden.

11.3

Nach Ablauf dieser Frist ist die cdot GmbH berechtigt, die gespeicherten Kundendaten zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

12. Sonstiges

12.1

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur zur Erfüllung dieses Vertrags zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort und erstreckt sich nicht auf Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht.

12.2

Alle Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen im Hinblick auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.

12.3

Die cdot GmbH behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen und Ergänzungen werden dem Auftraggeber mindestens zwei Monate vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail oder durch eine Mitteilung beim Login in der Software) unter Hinweis auf die betroffenen Bestimmungen mitgeteilt. Die Änderungen werden zum Vertragsinhalt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht oder Verhandlungen über die Änderungen verlangt.

12.4

Der Erfüllungsort für die Leistungen der cdot GmbH ist der Sitz des beauftragten Standorts. Der Erfüllungsort für die Zahlungen des Auftraggebers ist Wien.

12.5

Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) und jeglicher Verweisnormen (z.B. EVÜ, IPRG).

12.6

Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern ist, abhängig vom Streitwert, das Bezirksgericht für Handelssachen Wien oder das Handelsgericht Wien. Die cdot GmbH ist jedoch berechtigt, auch am Hauptsitz des Auftraggebers Klage zu erheben.

12.7

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein bzw. werden oder eine Regelungslücke bestehen, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.